Eindruck zum Energieverbrauch

Energieausweise

Bei Verkauf oder Vermietung von Wohneigentum wird ein Energieausweis benötigt – spätestens bei der Besichtigung der Immobilie. Auf der Grundlage des Energieausweises sollten sich Mieter oder Käufer einen Eindruck machen können, wie hoch ihr künftiger Energieverbrauch voraussichtlich sein wird.

Energieausweis auf Grundlage des Energiebedarfs

Nimmt man die komplette energetische Hülle des Gebäudes auf, um den Energiebedarf nach der Norm zu ermitteln, spricht man von einem “Energieausweis auf Grundlage des Energiebedarfs” – die genaueste und gleichzeitig aufwändigste Art des Energieausweises.

Diese Art Energieausweis kostet ab 325 € und ist für Gebäude, die nicht den Vorgaben der Wärmeschutzverordnung von 1978 entsprechen oder keine 5 Wohneinheiten aufweisen können, ein Muss. Mit einem rationalen Einsatz der neuen Fördermöglichkeiten können Sie hierbei allerdings bis zu 125 € sparen!

Energieausweis auf Grundlage des Energieverbrauchs

Ein Energieausweis auf Grundlage des Energieverbrauchs entsteht aus einer Zusammenstellung und Berücksichtigung von mindestens drei tatsächlichen Energieverbräuchen über mehrere zusammenhängende Jahre eines Gebäudes. Zwar ist das die einfachste, aber auch die ungenaueste Art des Energieausweises, da er nicht nur vom Gebäude selbst, sondern auch von dem Energieverbrauch der Bewohner abhängt.

So kann das objektive Ergebnis verfälscht werden durch Umstände wie die unvollständige oder aber die übermäßige Beanspruchung der Räumlichkeiten. Um einen realistischen Rückschluss auf die voraussichtlichen Energiekosten zuzulassen, müsste das individuelle Verhalten der einzelnen Bewohner bekannt sein und berücksichtigt werden. Erst dann kann ein potenzieller Mieter oder Käufer sein voraussichtliches Verhalten hiermit vergleichen und seinen ausstehenden Verbrauch zumindest allgemein einschätzen können.

Diese Art des Energieausweises ist für Gebäude zulässig, die mindestens fünf Wohneinheiten beinhalten, nach 1978 erbaut oder auf das entsprechende energetische Niveau nach den Richtlinien der Wärmeschutzverordnung von 1978 modernisiert wurden. Hierfür fallen Kosten in Höhe von mindestens 125 € an.

Energieausweise für Nicht-Wohngebäude

Energieausweise für Nicht-Wohngebäude umfassen eine komplexe Datenerfassung der unterschiedlichen Nutzungszonen und eine differenzierte Abbildung der Anlagentechnik.

Hierbei wird das Gebäude in verschiedene Gebäudezonen aufgeteilt und konditioniert.

Gerne lasse ich Ihnen nach Zusendung der Grundrisse ein detailliertes Angebot zukommen.

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Sie möchten gerne über meine Schornsteinfegertätigkeiten, zum Thema Energie oder bezüglich der Energieausweise beraten werden? Dann freue ich mich über Ihre Anfrage – telefonisch, per Mail oder über das Kontaktformular:

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