Ein Energieausweis auf Grundlage des Energieverbrauchs entsteht aus einer Zusammenstellung und Berücksichtigung von mindestens drei tatsächlichen Energieverbräuchen über mehrere zusammenhängende Jahre eines Gebäudes. Zwar ist das die einfachste, aber auch die ungenaueste Art des Energieausweises, da er nicht nur vom Gebäude selbst, sondern auch von dem Energieverbrauch der Bewohner abhängt.
So kann das objektive Ergebnis verfälscht werden durch Umstände wie die unvollständige oder aber die übermäßige Beanspruchung der Räumlichkeiten. Um einen realistischen Rückschluss auf die voraussichtlichen Energiekosten zuzulassen, müsste das individuelle Verhalten der einzelnen Bewohner bekannt sein und berücksichtigt werden. Erst dann kann ein potenzieller Mieter oder Käufer sein voraussichtliches Verhalten hiermit vergleichen und seinen ausstehenden Verbrauch zumindest allgemein einschätzen können.
Diese Art des Energieausweises ist für Gebäude zulässig, die mindestens fünf Wohneinheiten beinhalten, nach 1978 erbaut oder auf das entsprechende energetische Niveau nach den Richtlinien der Wärmeschutzverordnung von 1978 modernisiert wurden. Hierfür fallen Kosten in Höhe von mindestens 125 € an.